Argumente für ein JA zu „Wil will wohnen“

Bezahlbarer Wohnraum dank Kostenmiete

Genossenschaften verlangen weniger Miete, weil sie auf eine übermässige Rendite verzichten. Mieten von Genossenschafts­wohnungen sind im Schnitt 14% günstiger und bleiben auch längerfristig günstig.

Langfristige Wohnsicherheit

Genossenschaften planen langfristig und im Sinne ihrer Mieter:innen. Dadurch schaffen sie Wohnsicherheit und stabile Mieten.

Starke Gemeinschaft und hohe Wohnqualität

Der gemeinnützige Wohnungs­bau fördert innovative und moderne Wohnformen. Die soziale Durchmischung wird gefördert und die Gemeinschaft gestärkt. So entsteht Wohnraum mit einer hohen Lebensqualität.

Nachhaltig und Ressourcenschonend

Durch einen geringen Flächen­verbrauch, neue Wohn- und Bau­konzepten und ökologischer Innovation bauen Genossenschaften effizienter und ressourcen­­schonender.

Potenzial für Neubau und im Bestand

Verschiedene Areale in Wil, wie das Lenzen­büel und das Zeughaus­areal, bieten grosses Potenzial für genossen­schaftlichen Wohnbau. Auch bestehende Gebäude können zur Ziel­erreichung beitragen.

Unrealistisch? Mutlos!
Andere Städte zeigen, dass ein Anteil von 10 Prozent Genossenschafts­wohnungen problemlos möglich ist. Die langfristige Ziel­vorgabe der Initiative „Wil will wohnen“ bietet Planungs­sicherheit und lässt der Stadt Wil viel Handlungs­spielraum.

Weshalb sind gemeinnützige Wohnbau­träger etwas Besonderes?

Noch Fragen?

Eine bezahlbare Wohnung zu finden, wird in Wil immer schwieriger. Insbesondere Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen finden kaum bezahlbaren Wohnraum und auch kleine Wohnungen, bspw. für Einpersonenhaushalte, gibt es viel zu wenige.

Die sehr tiefe Leerwohnungsquote von 0.9% verdeutlicht die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in Wil. Gemäss der Definition des Bundesamtes für Wohnungswesen, herrscht in Wil aktuell Wohnungsnot.

Gemeinnütziger Wohnbau in Wil

Gemäss Zahlen des Bundesamtes für Wohnungswesen (BWO) waren 2023 nur knapp 2.9% der Wohnungen in Wil im Besitz von gemeinnützigen Wohnbauträgerschaften. Das sind in absoluten Zahlen 352 gemeinnützige Wohnungen von total über 12’200 Wohnungen.

Wil liegt damit unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt (3.9%) und liegt auch weit hinter vergleichbaren Städten wie bspw. Horgen (ZH) oder Nyon (VD), wo bereits heute über 11% der Wohnungen im Besitz gemeinnütziger Trägerschaften sind.
Geografisch etwas näher an Wil liegen beispielsweise die Gemeinden St. Gallen (8.7%), Effretikon (8.8%), Arbon (6.7%), Herisau (4.2%) oder Rapperswil-Jona (4.2%) – die alle mehr bezahlbaren Wohnraum bieten als Wil.

Gemäss Bundesamt für Wohnungswesen verfügen Gemeinden über zahlreiche Handlungsmöglichkeiten, um preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Diese werden auch im Baukasten „Preisgünstiger Wohnraum“ detailliert erläutert und verglichen.

Auch der Stadtrat identifizierte, basierend auf einem Expertenbericht, die folgenden Massnahmen als erfolgsversprechend:

  • Abgabe von städtischem Land an gemeinnützige Bauträgerschaften
  • Förderung von preisgünstigem Wohnraum bei grösseren Arealentwicklungen mittels verwaltungsrechtlicher Verträge bei Sondernutzungsplanungen/Umzonungen
  • Anpassung des Liegenschaftenkonzeptes: Erwerb von Gründstücken und bestehend Liegenschaften, Überprüfung von Vermietungspraxis, Prüfung von Finanzierungsmodellen

Die Stadt hat also zahlreiche Instrumente um preisgünstigen Wohnraum zu fördern. Einge erfordern geeignetes Bauland, andere finanzielle Mittel und wieder andere ledigliche politische Entscheide. Bei Annahme der Initiative können Stadtrat und Stadtparlament gemeinsam geeignete Massnahmen zur Erreichung des Ziels auswählen und umsetzen.

Im Initiativtext stützen wir uns bei der Definition von „gemeinnützigen Wohnbauträgern“ auf die Definition des Bundes. Gemäss der Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnbau (WFV) gelten Organisationen als gemeinnützig wenn sie gemäss Statuten:

  • den Zweck verfolgen dauerhaft den Bedarf an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu decken,
  • die Dividenden auf allerhöchstens 6% beschränkt haben,
  • keine Boni („Tantiemen“) auszahlen,
  • und das Kapital bei Auflösung der Genossenschaft zweckgebunden bleibt, d.h. weiterhin für bezahlbaren Wohnraum eingesetzt wird.

Bei der Kostenmiete wird der Mietzins basierend auf den effektiven Kosten der Vermietung berechnet. Diese setzen sich aus den Kapitalkosten und den Betriebskosten zusammen. Die Verzinsung des Kapitals für den Bau, Umbau oder Unterhalt der Liegenschaft gehört beispielsweise zu den Kapitalkosten. Unter den Betriebskosten werden alle Kosten für die Liegenschaftsverwaltung, Reparaturen, Unterhalt, Abschreibungen, etc. zusammengefasst.

Alle Menschen, die mit ihrer Arbeit einen Beitrag zum Bau oder Unterhalt der Liegenschaft leisten oder die ihr Kapital zur Verfügung stellen, werden also ganz normal bezahlt. Einzig auf eine übermässige Rendite wird verzichtet – wodurch die Mieten über 14% günstiger sind.

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